der Firma Sigmann Elektronik
GmbH, Hauptstraße 53, 74928 Hüffenhardt (nachstehend „Auftragnehmer“ genannt)
1) Allgemeine
Bestimmungen
Verträge für Lieferungen von Geräten, Programmen, Daten, Dienstleistungen und
sonstigen Waren kommen ausschließlich auf der Grundlage nachstehender
Geschäftsbedingungen zustande. Diese gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Der Vertragspartner (Auftraggeber) erkennt die Bedingungen bei
Auftragserteilung, spätestens bei Entgegennahme der Lieferung bzw. Leistung an.
Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich
bestätigt.
2) Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
3) Liefer- und Leistungszeiten
Liefertermine und –fristen des Auftragnehmers sind unverbindlich. Soweit
Liefertermine ausnahmsweise verbindlich vereinbart werden sollen, bedürfen sie
der Schriftform und eines ausdrücklichen Hinweises auf die Verbindlichkeit.
Alle vom Auftragnehmer angegebenen Lieferfristen gelten somit grundsätzlich als
nur annähernd und damit unverbindlich vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit
dem Ausstellungstag der Bestätigung des Auftragnehmers und gilt als
eingehalten, wenn die Ware oder Dienstleistung bis zum Ende der Lieferfrist den
Sitz des Auftragnehmers verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die
Versandbereitschaft der Ware oder Dienstleistung gemeldet ist.
Bei Verzug hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung der
vereinbarten Leistung zu setzen. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb
eines Verzuges oder verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen – angemessen
bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss
eingetretenen Hindernissen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Die
Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt den Auftragnehmer, die Lieferung
bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Auftraggeber nach einer
angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils
vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der
Auftragnehmer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus
keine Schadensersatzansprüche herleiten.
Sofern der Auftragnehmer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und
Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Auftraggeber
Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½ % für jede vollendete
Woche des Verzuges, insgesamt höchstens bis 5 % des Rechnungswertes der vom
Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche
sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober
Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.
4) Preise und Versandkosten
Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.
Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir für die Lieferung Versandkosten. Die Versandkosten werden Ihnen auf den Produktseiten, im Warenkorbsystem und auf der Bestellseite nochmals deutlich mitgeteilt.
5) Widerrufsrecht
Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer 4.1 Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden
Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Sigmann Elektronik GmbH
Hauptstraße 51
74928
Hüffenhardt
E-Mail: info@sigmann-elektronik.de
Telefon: 06268/321
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
6) Zahlung
Der vereinbarte Preis für eine vom Auftragnehmer erbrachten Leistung ist mit
Auslieferung sofort und ohne Abzug fällig, sofern nicht auf der Rechnung andere
Bedingungen vereinbart wurden. Sonstige Rechnungsabzüge sind unzulässig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des
Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und
wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind
bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die
Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der
Auftragnehmer darüber verfügen kann.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn
Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn
die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden und unstreitig sind.
Im Webshop:
Bei Bestellungen im Webshop erfolgt die Zahlung wahlweise per: Rechnung / Zahlung bei Abholung / Paypal / Vorkasse.
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.
Die gesetzliche Umsatzsteuer sowie weitere Preisbestandteile sind in den angegebenen Preisen inbegriffen. Versandkosten sind nicht im angezeigten Preis enthalten und können ggf. zusätzlich anfallen.
7) Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur restlosen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, die dem Auftragnehmer aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, insgesamt Eigentum des Auftragnehmers. Sie dürfen bis zu diesem Zeitpunkt nicht veräußert, vermietet, verliehen, verpfändet oder verändert werden.
8) Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Auftragnehmers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
9) Urheber-
und sonstige Schutzrechte
Der Auftragnehmer behält sich sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an
Schaltplänen, Computersoftware und ähnlichen Unterlagen vor, soweit nicht
aufgrund eines Liefervertrages die Eigentums- und Urheberrechte ausdrücklich an
den Auftraggeber abgetreten werden. Befinden sich Urheberrechte für gelieferte
Produkte oder Dienstleistungen ganz oder teilweise bei Dritten, so werden diese
Urheberrechte ebenfalls ausdrücklich, auch ohne schriftliche Bestätigung, vom
Auftraggeber anerkannt. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger
Schutzrechte kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden.
Sämtliche gelieferten Produkte und Computerprogramme sind zur ausschließlichen
Benutzung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Bei einem etwaigen Export
haftet der Auftraggeber für alle sich ergebenden Folgen und stellt den
Auftragnehmer von jeglicher Haftung frei, insbesondere sind die jeweiligen
Bestimmungen eines Empfängerlandes vom Auftraggeber zu prüfen und zu beachten.
Bei einem Verstoß gegen solche Bestimmungen kann der Auftragnehmer nicht
haftbar gemacht werden.
10) Gewährleistung,
Haftung
Die Gewährleistungsfrist für alle Leistungen beträgt grundsätzlich 12 Monate
und beginnt mit dem Lieferdatum. Gelieferte Leistungen sind unverzüglich, spätestens
jedoch von 10 Tagen nach Erhalt der Leistungen zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.
Mängel sind entsprechend unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
vorgenannter Frist schriftlich
mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich
zu rügen.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistung frei von Mängeln ist und dem
Stand der Technik entspricht. Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl des
Auftragnehmers auf Austausch, Reparatur oder der Vergütung des Kaufpreises unter
Zurücknahme des mangelhaften Produktes oder der Leistung.
Für die Beseitigung von Mängeln ist dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zu
setzen. Sonstige Forderungen, insbesondere Schadensersatzforderungen, sind
ausgeschlossen. Für sämtliche Mängel oder Beschädigungen sowie Folgeschäden,
die auf unsachgemäßer Handhabung oder Bedienung zurückzuführen sind, können
keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Die Gewährleistung und
Haftung beschränkt sich insgesamt ausschließlich auf die Funktionsfähigkeit und
die zugesicherten Eigenschaften der gelieferten Leistung. Eine Haftung für
Vermögensschäden ist in jedem Falle ausgeschlossen, desgleichen jede Haftung
für normale Abnutzung.
Werden Anweisungen (z.B. Betriebs oder Wartungsanweisungen) des Auftragnehmers
nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt
oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Auftraggeber eine
entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den
Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
Der Auftraggeber hat die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung auf Eignung für
den vorgesehenen Zweck zu prüfen. Die gelieferten Produkte (Hardware oder
Software) oder Teile davon sind nicht zum Einsatz in lebenserhaltenden,
medizinischen, nuklearen oder militärischen Systemen bestimmt. Beim Einsatz der
Produkte bzw. Leistungen des Auftragnehmers für solche Zwecke haftet der
Auftraggeber und stellt den Auftragnehmer von jeglicher Haftung frei.
Eine Haftung für Personenschäden, die durch den Einsatz der gelieferten
Produkte oder Leistungen entstehen, ist ausgeschlossen. Es obliegt dem
Auftraggeber, dafür zu sorgen, dass die gelieferten Produkte oder Leistungen in
einer solchen Weise eingesetzt werden, dass Personenschäden ausgeschlossen
sind.
Für mittelbar und unmittelbare Schäden und Folgeschäden an anderen Produkten,
Daten und Datenträgern und sonstigen Gegenständen, die durch die Nutzung der
gelieferten Leistung entstehen, haftet der Auftragnehmer in keinem Fall. Es
bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, sich gegen solche Schäden zu versichern.
Für Beratung, soweit kein schriftlicher Beratungsvertrag abgeschlossen wurde,
wird grundsätzlich keine Haftung übernommen.
Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer stehen nur unmittelbar dem
Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
Die vorstehenden Ansprüche enthalten abschließend die Gewährleistung für die
Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherung, die
den Auftraggeber gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
11) Nebenabreden, Teilwirksamkeit
Mündliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Sollten vorstehende Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder gegen geltendes Recht verstoßen, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind dann durch diejenigen rechtsgültigen Bestimmungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen unter Würdigung beabsichtigten Zweckes am nächsten kommen.
12) Gerichtsstand, Erfüllungsort,
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort
für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des
Auftragnehmers. Gerichtsstand ist das für unseren Sitz örtlich und sachlich
zuständige Gericht, nach unserer Wahl auch das Landgericht Mosbach. Es gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch wenn der Auftraggeber
oder Empfänger der Leistung seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland
hat.Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit unserem Vertragspartner
einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll
durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen
möglichst nahe kommt.